Kläranlagen mit CE Kennzeichen und Bauartzulassung

Baurechtliche Zulassung für Pflanzenkläranlage PKA ELSA von aqua nostra

Unsere naturnahe Kleinkläranlage PKA ELSA wurde von der Materialprüf- und Forschungsanstalt der TU Weimar, dem Prüfinstitut Aachen und dem TÜV – Sachsen begutachtet.

In den meisten Bundesländern dürfen keine Kläranlagen errichtet werden, die nicht eine Herstellererklärung bzw. nur noch eine "abgelaufene" bauartrechtliche Zulassung besitzen. Wir beschlossen bereits im Jahr 2008 mit unserer PKA ELSA auf ein Prüffeld zu gehen (s. Kapitel ARGE PKA ELSA). Im Oktober 2009 hatte unsere PKA ELSA den Testbetrieb auf dem Prüffeld der Material- Forschungs- und Prüfanstalt (MFPA) der TU Weimar erfolgreich bestanden. Die erreichten Ablaufwerte sind kaum zu überbieten (siehe Downloadbereich). Seit dem erfolgt die Genehmigung durch die Behörden reibungslos!

Unseren Kleinkläranlagen sind folgende Z.-Nummern zugeteilt wurden:

  • Ablaufklasse N Z-55.4.-309
  • Ablaufklasse C Z-55.4.-310
  • Ablaufklasse N+H Z-55.4.-311

Baurechtliche Zulassung für Kleinkläranlagen ClearFox® & Ecoflo®

Die Entwicklung der innovativen Kleinkläranlage ClearFox® und der Kleinkläranlage Ecoflo® wurde durch das Bayerische Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie unterstützt. ClearFox® hat die DIBt-Zulassungs-Nr. Z-55.41-420 und Ecoflo® die DIBt  Z-55.41-646/-647 (C + N) .


 
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